Für den Rechtslaien, der in seinem täglichen Leben nicht zwingend mit Rechtsbegriffen zu tun hat, kann schon die Einordnung seines Rechtsproblems zu einem Problem werden. Daher gebe ich Ihnen an dieser Stelle einen groben Überblick über einige spezielle Rechtsgebiete und deren Anwendungsfälle im Alltag.
Oftmals können sich die Rechtsgebiete inhaltlich überschneiden.
Baurecht:
Im Baurecht ergeben sich Rechtsfragen bei der Genehmigung
von Gebäuden und Anlagen, zur Umweltverträglichkeitsprüfung, dem
Naturschutz und dem Immissionsschutzgesetz. Rechtsgrundlagen finden sich
sowohl in der Landesbauordnung, dem Baugesetzbuch, als auch in
weiteren (Schutz-)Gesetzen.
Probleme können darüber hinaus im Bereich der Vertragsgestaltung auftreten.
Bußgeldrecht:
Das Bußgeld oder eine Geldbuße wird bei geringeren
verwaltungsrechtlichen Verstößen (Ordnungswidrigkeiten) verhängt,
beispielsweise einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.
Forderungsmanagement:
Forderungsmanagement bedeutet den effizienten Umgang mit noch
ausstehenden Forderungen seiner Kunden. Hier stellen sich Fragen zum
Forderungseinzug, der Ausgestaltung von Rechnung und Mahnung, dem
Zahlungsverzug und dem Mahnbescheid. Möglicherweise ergeben sich hier
auch Fragen der Zwangsvollstreckung.
Forderungsabwehr:
Wenn unberechtigte Forderungen erhoben werden, sollte dagegen vorgegangen werden. Das
dient der Klarstellung und Vermeidung einer Ausweitung und späteren gerichtlichen
Auseinandersetzung. Dies gilt für privatrechtliche Forderungen ebenso wie für öffentlich-
rechtliche Forderungen von Behörden, wie auch der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Internetrecht:
Das Internetrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, sondern fasst über
einen Oberbgriff mehrere Rechtsgebiete zusammen. Hier können
beispielsweise Probleme im Zusammenhang mit dem Urheberrecht auftreten.
Insbesondere kommt es hier häufig zu Abmahnungen, welchen mit
professioneller Hilfe entgegenzutreten ist.
Verwaltungsrecht:
Das Verwaltungsrecht regelt grob gesagt die Beziehung zwischen dem
Staat und dem Bürger. Es gliedert sich wiederum in einzelne kleinere
Rechtsgebiete, wie beispielsweise dem Bau- oder Kommunalrecht auf.
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